Am 9. Februar 2015 wurde im Rahmen der Mitgliederversammlung von Die Christliche Gemeinde in Dürrmenz e.V. eine neue Satzung beschlossen. Die Zustimmung war einstimmig.
Eine der wesentlichen Änderungen in der überarbeiteten Fassung der Satzung sieht beispielsweise verbindlich vor, spätestens alle drei Jahre eine Neuwahl der Vorstandsmitglieder durchzuführen. “Damit ist zukünftig eine fortwährende Erneuerung sichergestellt und durch jüngere Personen kommen auch neue Impulse“, freut sich der erste Vorsitzende Johannes Schmechel.
Im Laufe des Jahres 2014 wurden die Vereinssatzungen aller deutschen Ortsvereine der DCG überarbeitet. Dieser Prozess fand in Abstimmung mit den örtlichen Finanzämtern und Amtsgerichten statt und war im Vorfeld von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Ebner-Stolz beratend begleitet worden.
Offenheit und Transparenz in Bezug auf die Finanzen gegenüber der Vereinsbasis sind dem Vorstand besonders wichtig. Daher sei es sehr erfreulich, dass die bisher gelebte Praxis, jährlich über die Zahlen des Jahresabschlusses sowie die Vereinstätigkeiten zu berichten, nun in den Satzungen verankert sei, so Schmechel.
Bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Vorstands sei ein wichtiges Merkmal, dass nicht die Mehrheit entscheidet, sondern dass es um Einstimmigkeit, also um Einheit und Konsens geht. „Es ist wichtig, aufeinander zu hören und zu einer Lösung zu finden, die alle mittragen“, so Christoph Matulke, Vorsteher von DCG Deutschland. Auch diese Vorgehensweise wurde in den Satzungen der Ortsvereine verankert.
Im Ganzen gesehen wird die so gelebte Satzung zu einer noch gedeihlicheren Vereinsarbeit beitragen. Die Neufassung wurde am 10.04.2015 im Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim unter VR 510599 eingetragen und kann hier eingesehen werden.