Mit Bekanntmachung vom 18.03.2015 hat die Gemeindeverwaltung in Fürth bekannt gegeben, dass die höhere Verwaltungsbehörde innerhalb der Dreimonatsfrist keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht hat.
Siehe auch: http://www.gemeinde-fuerth.de/gv_fuerth/Aktuelles/News%20Archiv/2015/Amtliche%20Bekanntmachung%2003-18/
Wir freuen uns, dass wir damit einen Schritt in Richtung Realisierung eines neuen Aktivitätszentrums weitergekommen sind.