Die neue Satzung von DCG Hamburg wurde am 16.03.2015 einstimmig beschlossen und am 17.06.2015 im Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck unter VR 366 RE eingetragen.
Unter anderem sieht die Neufassung vor, dass spätestens alle drei Jahre Neuwahlen der Vorsitzenden erfolgen. Der Wunsch ist, dadurch jüngere Kräfte verstärkt mit ihren Ideen einzubinden.
„Besonders wichtig ist uns im Vorstand, dass wir Entscheidungen im Konsens treffen“, betont Michael Burmeister, der seit 2013 Vorstandsmitglied ist. „Wir berichten den Mitgliedern jährlich über den Jahresabschluss. Das sorgt für Transparenz“, fügt er hinzu.
Hier kann die neugefasste Satzung eingesehen werden.