Freitag, den 4. Juni 2021 trafen sich alle Vorstandsmitglieder und Kassierer der zehn Ortsgemeinden wieder einmal zum Fortbildungs- und Auffrischungsseminar zum Thema Gemeinnützigkeit / Grundlagen der Vereinsbesteuerung in den Räumlichkeiten von DCG Fulda.
In regelmäßigen Abständen organisiert der DCG Verband solche Seminare, um zu gewährleisten, dass die Vorstände der Ortsvereine das erforderliche Fachwissen bekommen, bzw. auffrischen.
Die vielen Neuerungen im Gemeinnützigkeitsrecht, die zum Jahresende 2020 beschlossen wurden, ließen das Seminar auch für bereits erfahrene Vorstände zu einer nützlichen Sache werden.
Dr. Alvermann, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuer- und Sportrecht, informierte in seinem Vortrag über die Grundlagen der Vereinsbesteuerung und verschiedenen Themenbereiche des Gemeinnützigkeitsrechts auf anschauliche Weise und sorgte mit aktuellen Themen und praktischen Beispielen für breiteres Wissen und besseres Verständnis der rund 50 Teilnehmer.
Unter anderem standen die Punkte Gemeinnützigkeit, Spenden, gemeinnützige Mittelverwendung, Rücklagen – und Vermögensbildung, Vorsorgemaßnahmen zur Erhaltung der Gemeinnützigkeit, Umsatzsteuerfragen, ‚Corona-Aktuell‘, Gesetzesänderungen JStG 2020 und Tax Compliance auf dem Programm.
Ein nützliches Programm, wie es auch Thomas Schnaitmann, Vorstand DCG Maubach, empfand: „Obwohl das jetzt das dritte Gemeinnützigkeitsseminar ist, welches von DCG Deutschland organisiert wurde, habe ich auch diesmal wieder was mitgenommen, worauf ich mich in Zukunft noch mehr konzentrieren werde, und zwar neben der Buchhaltung den Jahres-Tätigkeitsbericht, als Nachweis der tatsächlichen Geschäftsführung.“