Im Jahr 2014 wurde die Mustersatzung für die einzelnen Ortsvereine der DCG Deutschland überarbeitet. Die Satzung von DCG Maubach e.V. erhielt daraufhin eine entsprechend neue Fassung, die am 06.12.2014 einstimmig durch die Mitglieder angenommen wurde.
Die Neufassung der Satzung wurde unter laufender Beratung durch die renommierte Fachkanzlei Ebner-Stolz durchgeführt.
Unter anderem sieht die Neufassung nun verbindlich vor, den Vereinsvorstand spätestens alle drei Jahre neu zu wählen.
„Damit ist zukünftig eine fortwährende Erneuerung sichergestellt, wodurch sich jüngere Kräfte mit ihren Ideen noch besser einbringen können“, erläutert Oliver Schmidt, der den Überarbeitungsprozess DCG-seitig überregional begleitet hatte.
Schon bisher präsentierten die Vereine jährlich ihre Zahlen in Form von Jahresabschlussberichten. Hinzu kommen verschiedene Berichte über die vielfältigen Vereinstätigkeiten. Offenheit und Transparenz bzgl. der Finanzen zu praktizieren, ist einer der Punkte, die dem Vorstand von DCG Deutschland besonders wichtig sind.
Ein wichtiges Merkmal bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Vorstands ist, dass nicht eine Mehrheit entscheidet, sondern dass in Einheit und im Konsens entschieden wird. Nicht zuletzt aus diesem Grund fordert die neue Satzung eine einstimmige Beschlussfassung des Vorstands. „Es ist wichtig, aufeinander zu hören und zu einer Lösung zu finden, die alle mittragen“, so Christoph Matulke, Vorsitzender der DCG Deutschland.
Am 27.01.2015 wurde diese überarbeitete Satzung unter VR 180 im Vereinsregister des Amtsgerichts Backnang eingetragen.