Im Jahr 2014 wurden die Vereinssatzungen der deutschen Ortsvereine überarbeitet.
Dieser Prozess fand in Abstimmung mit den örtlichen Finanzämtern und Amtsgerichten statt und war im Vorfeld von der renommierten Rechtsanwaltskanzlei Ebner-Stolz beratend begleitet worden.
Die überarbeitete Fassung der Satzung sieht jetzt u.a. verbindlich vor, dass spätestens alle 3 Jahre eine Neuwahl der Vorstandsmitglieder zu erfolgen hat.
„Mit einer Wahl der Vorstandsmitglieder alle drei Jahre, ist zukünftig eine fortwährende Erneuerung sichergestellt, wodurch sich jüngere Kräfte mit ihren Ideen noch besser einbringen können“, erläutert Oliver Schmidt, der diesen Prozess überregional DCG-seitig begleitet hat, eine der wesentlichen Änderungen.
Dem Vorstand ist es u.a. besonders wichtig, gegenüber der Vereinsbasis Offenheit und Transparenz bzgl. der Finanzen zu praktizieren. Daher ist es sehr erfreulich, dass die bisher gelebte Praxis, jährlich über die Zahlen des Jahresabschlusses sowie die Vereinstätigkeiten zu berichten, nun in den Satzungen verankert ist.
Ein wichtiges Merkmal bei der Entscheidungsfindung innerhalb des Vorstands ist, dass nicht die Mehrheit entscheidet, sondern dass es um Einheit, um Konsens geht. „Es ist wichtig, aufeinander zu hören und zu einer Lösung zu finden, die alle mittragen“, so Christoph Matulke, Vorsteher von DCG Deutschland. Auch diese Vorgehensweise wurde in den Satzungen der Ortsvereine verankert. Im Ganzen gesehen, wird die so gelebte Satzung zu einer noch gedeihlicheren Vereinsarbeit beitragen.
Die neue Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am 07.12.2014 einstimmig beschlossen und am 07.01.2015 im Vereinsregister beim Amtsgericht Freiburg i. Br. unter VR 290352 eingetragen.
Hier kann der Text der neugefassten Satzung gelesen werden.
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