So ist es in Deutschland seit 1998 gesetzlich verankert. Lesen Sie hier, warum ein Großteil der Eltern eigentlich vor den Richter gehört!
„Billigt der Papst das Schlagen von Kindern?“ – Solche und ähnliche Überschriften waren diese Woche in den großen Landeszeitungen zu lesen. Für Aufsehen hatte folgende Aussage von Papst Franziskus bei seiner Generalaudienz am Mittwoch gesorgt. Er sagte zur Rolle des Vaters:
„Ein guter Vater versteht zu warten und zu vergeben, und das aus ganzem Herzen. Gewiss, er kann auch entschlossen zurechtweisen: Er ist kein schwacher Vater, kein nachgiebiger, sentimentaler. Der Vater, der zurechtweisen kann, ohne zu demütigen, ist der gleiche, der zu schützen weiß, ohne sich zu schonen. Einmal hörte ich in einem Treffen von Eheleuten einen Vater sagen: „Manchmal muss ich die Kinder ein bisschen schlagen – aber nie ins Gesicht, um sie nicht zu demütigen.“ Wie schön: Er hat einen Sinn für Würde. Er muss bestrafen, er macht’s auf rechte Weise, und dann geht es normal weiter.“ (Übersetzung der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA)).
Unter anderem Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) kritisierte die Äußerungen des Papstes scharf. Der „Welt“ sagte Schwesig: „Es gibt kein ‚würdevolles‘ Schlagen von Kindern!“ Die Ministerin erklärte weiter: „Hier darf es kein falsches Verständnis geben. Jegliche Gewalt gegen Kinder ist vollkommen inakzeptabel.“
Recht haben sie …
Nur wer hat Recht? Und auf was? Im Bürgerlichen Gesetzbuch § 1631 heißt es: „(2) Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Ich unterschreibe diese zwei Sätze von Herzen gerne. Gewalt gegenüber Kindern ist ein absolutes No-Go. Wenn aber die Aussage des Papstes zu einem „würdevollen Klaps“ von einem Herrn Papa so viel Aufsehen erregt, warum äußern sich die Kritiker dann nicht zu den zwei weiteren Aspekten des Gesetzes – „seelische Verletzungen“ und „andere entwürdigende Maßnahmen“?
… auch auf die anderen zwei Drittel!
Weit über 100.000 minderjährige Kinder in Deutschland sind jährlich von Scheidungen betroffen. Insgesamt leben in Deutschland Millionen Kinder, die mindestens eine Scheidung miterlebt haben. Wer behauptet, dass ein Kind das seelisch völlig unbeschadet übersteht, behauptet wohl auch, dass die Chemikalien (NPEs) der Textilbranche nicht umweltschädlich sind.
Ich wage zu bezweifeln, dass es in Deutschland – selbst unter den Kindern, die bei ihren Eltern aufwachsen – 100.000 Kinder gibt, die nicht erleben mussten, wie ihre Eltern sich gestritten haben. Ob eine Kinderseele wohl hiervon völlig unberührt bleibt?
Der Zeit voraus
In Der Christlichen Gemeinde ist die gewaltfreie Erziehung seit ihrem Bestehen fest verankert. Das war 100 Jahre bevor in Deutschland das „körperliche Züchtigen“ überhaupt gesetzlich untersagt wurde, also in einer Zeit, in der Eltern, Pfarrer, Lehrer, ja, die Allgemeinheit, das als normales Instrument der Erziehung betrachtet haben. Die Kinder des Gründers Johan O. Smith haben berichtet, wie ihr Vater in der eigenen Familie als auch in der christlichen Gemeinde für eine gewaltfreie Erziehung eingestanden ist. Sein Enkel schreibt dazu in dem Buch „Hirte und Prophet“:
„Gewalt gegenüber einem Kind zu gebrauchen oder es im Zorn zu schlagen, ist völlig unakzeptabel und schafft Furcht und Verunsicherung im Kinderherz. Eltern, die so etwas tun, sollten darüber nachdenken, wie sie selbst es erleben würden, wenn ein Riese, der dreimal so groß ist wie sie selber, sie im Zorn packen würde.“ Johan O. Smith war der Überzeugung, dass der richtige Weg ist, die Kinder „mit den Augen zu leiten“ und gegenseitige Liebe und Respekt die Grundlage für eine gute Erziehung sind.
Links:
Haben Kinder nicht auch ein Recht auf die anderen zwei Drittel des Gesetzes? Wo bleiben hier die Schlagzeilen – zum Beispiel: „Ein Großteil der Eltern gehört vor den Richter!“?
Ich durfte in einem Elternhaus aufwachsen, wo wir zehn Kinder der Mittelpunkt waren. Meine Eltern haben sich nie gestritten (richtig gelesen: nie!). Selbstverständlich gab es Meinungsverschiedenheiten und Diskussionen – aber nie Streit (bei uns Kindern schon – und das gefühlt täglich). Ich habe aufrichtiges Interesse für meine Bedürfnisse und mein Wohlergehen und echte Liebe erlebt. Ich durfte eine Liebe erleben, die mir viel Platz ließ, mich zu entwickeln, die jedoch auch gute Grenzen setzen konnte.
Etwas erstaunt stelle ich fest, dass der ein oder andere würdevolle Klaps, den ich als Kind bekommen habe, damals in Deutschland rechtmäßig war. Es ist also keine 20 Jahre her, da waren wir Deutschen noch von gestern (nur am Rande: In Frankreich gibt es bis heute noch kein Gesetz, das das körperliche Züchtigen von Kindern untersagt).
Alle, die ihr so laut aufschreit, weil der Papst sich nicht politisch korrekt geäußert hat: Wie erleben euch eure Kinder? Wie weiß ist eure Weste, wenn es um Verletzungen einer zarten Kinderseele geht? Was ist mit Streit, mangelnder Liebe oder gar Trennungen?
Um nochmal auf das Bürgerliche Gesetzbuch § 1631 zurückzukommen: Ich frage mich ob Menschen, die diesen Paragraphen so vehement zitieren, selbst vor ihm bestehen!?