Im Jahr 2014 wurden die Vereinssatzungen aller Ortsgemeinden von DCG überarbeitet. Unterstützt wurde der Prozess von der namhaften Anwaltskanzlei Ebner-Stolz aus Stuttgart.
In der Mitgliederversammlung vom 16.12.2014 wurde die neue Satzung einstimmig beschlossen und anschließend im Vereinsregister beim Amtsgericht Ulm unter der VR Nr. 489 eingetragen.
Unter anderem ist mit der neuen Satzung festgelegt, dass alle drei Jahre eine Neuwahl der Vorstandsmitglieder zu erfolgen hat. „Mit dieser Änderung ist sichergestellt, dass sich keine „verkrusteten Strukturen“ aufbauen, sondern dass auch jüngere Vorstände mit ihren Ideen und ihrem „Know-How“ die Vereinsleitung noch besser bereichern können“, freut sich Vorstandsmitglied Johannes Müller über die beschlossene Änderung.
Die neue Satzung fördert Transparenz und Offenheit, unter anderem mit der Durchführung eines jährlichen Informationstreffens für alle Vereinsmitglieder.
Hier kann die überarbeitete Satzung nachgelesen werden.